Artikel II: Zweck

Die Vereinigung ist die nationale Organisation der IAML für die Bundesrepublik Deutschland. Zweck der Vereinigung ist die Förderung von Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch folgende Tätigkeiten der Vereinigung:

  1. sie führt fachliche Informations- und Fortbildungsveranstaltungen unter anderem auf ihren Jahrestagungen durch;
  2. sie gibt eine Fachzeitschrift heraus, die sich musikbibliothekarischen, musikarchivarischen und musikdokumentarischen Themen widmet;
  3. sie bildet Projektgruppen, um spezielle Aufträge auszuführen;
  4. sie vertritt auf internationalen Kongressen die Interessen deutscher Musikbibliotheken, Musikarchive und Musikdokumentationszentren;
  5. sie formuliert und veröffentlicht musikbibliothekspolitische Forderungen;

Darüber hinaus nimmt sich die Vereinigung der gemeinsamen Sachfragen von Musikbibliotheken, Musikarchiven und Musikdokumentationszentren an.

Sie setzt sich dafür ein, in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen das Verständnis für die Bedeutung und die Erfordernisse von Musik und Musiksammlungen zu vertiefen. Sie organisiert Zusammenkünfte der Mitglieder zum Erfahrungsaustausch. Sie arbeitet mit anderen Organisationen auf den Gebieten des Bibliothekswesens, der Bibliographie, der Archivwissenschaft, der Dokumentation, der Musik, der Musikpädagogik und der Musikwissenschaft zusammen. Sie unterstützt durch die Untergliederung in Arbeitsgemeinschaften die fachspezifische Arbeit. Sie fördert durch Mitgliedschaft in der internationalen Vereinigung IAML die internationalen Verbindungen und die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.

Durch ihre Arbeit fördert die Vereinigung Musik als einen unentbehrlichen Teil von Kunst und Kultur, Bildung sowie des gesellschaftlichen Zusammenlebens und wirkt für ein Verständnis der kulturellen Bedeutung der Musikbibliotheken, Musikarchive und Musikdokumentationszentren. Die Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabeordnung. Die Vereinigung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

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