Artikel III: Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus institutionellen Mitgliedern, individuellen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

  1. Institutionelle Mitglieder können sein: Musikbibliotheken, Musikarchive, Musikdokumentationszentren sowie andere Institutionen, welche die Ziele der Vereinigung fördern wollen und juristische Personen sind.
  2. Individuelle Mitglieder können sein: Personen, die die Ziele der Vereinigung fördern wollen.
  3. Ehrenmitglieder der Vereinigung können durch die Mitgliederversammlung gewählt werden.
  4. Jedes individuelle Mitglied oder jeder Repräsentant eines institutionellen Mitglieds kann eine Funktion in der Vereinigung übernehmen.
  5. Die Mitgliedschaft wird schriftlich erklärt; sie wird mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags wirksam. Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist schriftlich bis zum 30. September eines Jahres anzuzeigen. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht bis zum Jahresende gezahlt worden ist.

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