- Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch die Generalversammlung der IAML auf internationaler Ebene.
- Die Mitglieder zahlen ihren IAML‑Beitrag auf ein vom Schatzmeister der Vereinigung zu bestimmendes Konto ein.
- Über den IAML‑Beitrag hinaus kann die Vereinigung auf Vorschlag des Vorstandes und auf Beschluss der Mitgliederversammlung einen zusätzlichen Beitrag für die Arbeit auf nationaler Ebene erheben.