Artikel VIII: Änderungen

Die Satzung kann nur durch eine ordentliche Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungsvorschläge müssen den Sekretär spätestens sechs Monate vor der Zusammenkunft der nächsten Mitgliederversammlung erreicht haben. Der Sekretär muss den Mitgliedern mindestens drei Monate vor der Zusammenkunft die Änderungsvorschläge bekannt geben. Alle Änderungsvorschläge müssen dem Vorstand schriftlich vorgelegt werden. Änderungsvorschläge, die vom Vorstand nicht gebilligt wurden, bedürfen zur Annahme einer Zweidrittelmehrheit der bei der Zusammenkunft der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen.

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