Artikel VII: Finanzen

Die finanziellen Mittel der Vereinigung setzen sich zusammen aus:

  1. Beiträgen
  2. Subventionen
  3. Spenden
  4. Vermächtnissen.

Die Verteilung der IAML‑Beiträge zwischen der internationalen Organisation der IAML und der Vereinigung wird entsprechend den Statuten der IAML von deren Organen festgelegt. Andere Mittel verbleiben bei der Vereinigung zu deren Verwendung.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Rechnungsprüfung erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung zu wählende Mitglieder. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre; die Wiederwahl ist möglich.

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