Die Durchführung dieser Satzung und die Verwaltung der Vereinigung kann durch den Vorstand in einer Geschäftsordnung festgelegt werden.
Artikel X: Geschäftsordnung
Die Durchführung dieser Satzung und die Verwaltung der Vereinigung kann durch den Vorstand in einer Geschäftsordnung festgelegt werden.
Aktuelle Fachbeiträge und Nachrichten aus dem Bereich der Musikbibliotheken werden in der Zeitschrift Forum Musikbibliothek veröffentlicht.
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