Suchergebnisse

Artikel XII: Auflösung

Die Auflösung der Vereinigung kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen erfolgen. Die Mitglieder verbleiben dann als Einzelmitglied

Weiterlesen »

Kontakt

Bitte lesen Sie unsere
Datenschutzerklärung