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Vorstand 2021–2024

Auf der Mitgliederversammlung am 24.09.2021 wurde der Vorstand für drei Jahre neu gewählt.Wenn Sie alle Vorstandsmitglieder gemeinsam erreichen wollen, nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse vorstand(@)iaml-deutschland.info.

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IAML Deutschland Mailingliste

Die IAML Deutschland Mailingliste (IAML-DE-L) dient als Forum für die musikbibliothekarische Fachwelt Auszubildende und den Austausch praktischer Themen des deutschen Musikinformationswesens sowie der musikbibliothekarischen Ausbildung.

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Artikel I: Name und Anschrift

Diese Vereinigung trägt den Namen „International Association of Music Libraries, Archives and Documentation Centres, Ländergruppe Deutschland e.V.“, Kurzbezeichnung IAML Deutschland, im Folgenden als Vereinigung bezeichnet.

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Artikel II: Zweck

Die Vereinigung ist die nationale Organisation der IAML für die Bundesrepublik Deutschland. Zweck der Vereinigung ist die Förderung von Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch

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Artikel III: Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus institutionellen Mitgliedern, individuellen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Institutionelle Mitglieder können sein: Musikbibliotheken, Musikarchive, Musikdokumentationszentren sowie andere Institutionen, welche die Ziele der Vereinigung

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Artikel IV: Beiträge

Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch die Generalversammlung der IAML auf internationaler Ebene. Die Mitglieder zahlen ihren IAML‑Beitrag auf ein vom Schatzmeister der Vereinigung zu

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Artikel V: Leitungsorgane

Die Vereinigung wird geleitet durch die Mitgliederversammlung und den Vorstand. 1. Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung umfasst alle Mitglieder. Sie soll alle drei Jahre zusammentreten, möglichst

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Artikel VII: Finanzen

Die finanziellen Mittel der Vereinigung setzen sich zusammen aus: Beiträgen Subventionen Spenden Vermächtnissen. Die Verteilung der IAML‑Beiträge zwischen der internationalen Organisation der IAML und der

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Artikel VIII: Änderungen

Die Satzung kann nur durch eine ordentliche Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungsvorschläge müssen den Sekretär spätestens sechs Monate vor der Zusammenkunft der nächsten Mitgliederversammlung erreicht haben.

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