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Artikel IV: Beiträge

Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch die Generalversammlung der IAML auf internationaler Ebene. Die Mitglieder zahlen ihren IAML‑Beitrag auf ein vom Schatzmeister der Vereinigung zu

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Artikel V: Leitungsorgane

Die Vereinigung wird geleitet durch die Mitgliederversammlung und den Vorstand. 1. Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung umfasst alle Mitglieder. Sie soll alle drei Jahre zusammentreten, möglichst

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Artikel VII: Finanzen

Die finanziellen Mittel der Vereinigung setzen sich zusammen aus: Beiträgen Subventionen Spenden Vermächtnissen. Die Verteilung der IAML‑Beiträge zwischen der internationalen Organisation der IAML und der

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Artikel VIII: Änderungen

Die Satzung kann nur durch eine ordentliche Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungsvorschläge müssen den Sekretär spätestens sechs Monate vor der Zusammenkunft der nächsten Mitgliederversammlung erreicht haben.

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Institutionelle Mitglieder

Albert-Ludwig-Universität Freiburg im Breisgau / Universitätsbibliothek Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau / Zentrum für populäre Kultur und Musik Archiv Frau und Musik Bach-Archiv Leipzig Badische Landesbibliothek

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Artikel XII: Auflösung

Die Auflösung der Vereinigung kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen erfolgen. Die Mitglieder verbleiben dann als Einzelmitglied

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Kontakt

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